KapKom
Keyword search
  • Start
  • About us
  • Team
  • Contact
  • Aerostat
  • Civil Security
  • Partners
  • Safe Rooms
  • AGB's
  • Downloads
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung.

2. Angebot-Angebotsunterlagen
Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Mündliche und fernmündliche Erklärungen sind nur dann für uns bindend, wenn sie schriftlich bestätigt werden. An Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die Preise sind freibleibend, und verstehen sich in der angebotenen Währung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Preisänderungen ohne vorhergehende Benachrichtigung des Bestellers bleiben vorbehalten, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen. Die Bezahlung unserer Rechnungen ist, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Lieferdatum (bei Liefergeschäften) oder Rechnungsdatum bei anderen Geschäften fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

4. Lieferfristen
Die im Angebot und Auftragsbestätigung genannten Termine und Fristen sind unverbindlich. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt voraus, dass alle vom Besteller zu liefernden Bestellungen, Unterlagen, Informationen und Genehmigungen vorliegen sowie die Klärung aller technischen Fragen abgeschlossen ist. Soweit in Angeboten und Verträgen Geräte- oder Geräteteile von Dritten enthalten sind, steht für diese Erzeugnisse die Lieferverpflichtung unter dem Vorbehalt der fristgerechten und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung.

5. Gefahrenübergang
Lieferungen erfolgen ab Werk. Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. Wir sind berechtigt, die Lieferung auf Kosten des Bestellers zu versichern, wenn dieser nicht im Auftrag eindeutig erklärt hat, selbst eine Transportversicherung abzuschließen.

6. Beanstandung und Gewährleistung
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich bei uns eingehen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung solcher Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Wir leisten Gewähr für die einwandfreie Beschaffenheit der von uns gelieferten Teile, insbesondere für zugesicherte Eigenschaften und für die Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik; Änderungen in Konstruktion oder Ausführung, die wir oder unsere Zulieferer nach Vertragsabschluss allgemein vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Soweit für bestimmte Teile besondere Garantiebedingungen der Hersteller bestehen, sind wir berechtigt, diese Bedingungen anzuwenden, auch wenn diese dem Käufer nicht bekannt sind. Auf Anforderung werden wir Sie dem Käufer zur Verfügung stellen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Wandlung oder Minderung verlangen unter Ausschluss weitergehender Ansprüche. Für Mängel infolge ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme und sonstiger vom Besteller zu vertretender Umstände, wird keine Gewähr übernommen. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so hat der Auftraggeber alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese entstanden sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Gefahrenübergang.

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Besteller vor. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Dem Besteller ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere unsere Rechte beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Besteller nicht gestattet. Der Besteller tritt hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware schon jetzt oder später zustehenden Forderungen sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den Besteller zustehen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Soweit der Wert der vorstehenden Sicherheiten den Wert unserer Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl Sicherheiten freigeben.

8. Gerichtsstand – Erfüllungsort
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

9. Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Bedingungen des Vertrages oder Bestimmungen dieser Geschäftsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind, gilt die gesetzliche Regelung. Die übrigen Bedingungen bleiben bestehen.

Pfronten 2016
Kapkom
Allgaeuerstr 17, 87459 Pfronten-Ried

Copyright KAPKOM 2017 all rights reserved. KAPKOM is a Registered trademark